Rechtlicher Rahmen für die Praxis
Behandlungsplan und Zustimmung
Zu Beginn der Therapie legt der Therapeut einen Behandlungsplan vor, der vom Klienten unterzeichnet wird. Dieser enthält das professionelle Angebot des Therapeuten auf die Bitte des Klienten um Hilfe. Der Plan bildet den Ausgangspunkt der Therapie und leitet die Behandlung. Der Behandlungsplan wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Anmerkungen Rechtlicher Rahmen
Der Therapeut handelt im Einklang mit dem Gesetz über medizinische Behandlungsverträge (WGBO) und dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (WBP).
Die WGBO räumt dem Klienten eine Reihe von Rechten gegenüber dem Therapeuten ein, wie das Recht auf Information, Zustimmung und Vertraulichkeit seiner Daten. Vertraulichkeit bedeutet, dass der Therapeut nicht ohne Erlaubnis Informationen über den Klienten an andere Personen weitergeben darf. Die WGBO erlegt dem Klienten auch eine Reihe von Pflichten auf, wie z. B. die Pflicht, dem Therapeuten Informationen zu geben, mit ihm zusammenzuarbeiten und ihn für die Behandlung zu bezahlen.
Das WBP - auch als Privacy Act bekannt - besagt, dass der Therapeut mit den Daten seiner Klienten sorgfältig umgehen muss. Der Therapeut darf nicht mehr Daten sammeln, als für den Zweck, für den die Daten gesammelt wurden, notwendig sind. Er muss auch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten nicht verloren gehen oder in die falschen Hände geraten, wie z. B. ein Passwort, ein Backup, eine sichere Verbindung (Technologie), aber auch Autorisierung und Auffindbarkeit (Organisation).
Das WBP gibt dem Therapeuten eine Informationspflicht. Er muss den Klienten darüber informieren, zu welchem Zweck er die Daten aufzeichnet, was er mit den Daten macht, wer die Daten sonst noch nutzt und wem er die Daten zur Verfügung stellt. Dies kann mündlich bei der Aufnahme oder über einen Text auf der Website geschehen.
Informationen über Beschwerdemöglichkeiten
Der Therapeut informiert den Klienten über die Möglichkeiten, eine Beschwerde einzureichen. Der Klient kann sich an den Beschwerdeausschuss des Berufsverbandes wenden, in dem der Therapeut Mitglied ist. Dieser Beschwerdeausschuss prüft die Beschwerde und trifft auf dieser Grundlage eine (nicht bindende) Entscheidung.